toto corde, tota anima, tota virtute
Von ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit ganzer Kraft

Aufnahme

Die Stiftsschule nimmt Schülerinnen und Schüler aus der 6. Klasse der Primarstufe (ins Langzeitgymnasium) und aus der 2./3. Klasse der Sekundarstufe (ins Kurzzeitgymnasium) in einem schülerorientierten Aufnahmeverfahren auf. In der Regel ist eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren. Für die Aufnahme aus der Sekundarstufe ins 4-jährige Kurzzeitgymnasium gelten die Aufnahmebedingungen des Kantons Schwyz fürs Gymnasium.

Langzeitgymnasium

6 Jahre Gymnasium garantieren eine breite und vertiefte Mittelschulbildung inklusive Latein. Die Jugendlichen treten bereits nach der 6. Klasse der Primarstufe im besten Lernalter ins Gymnasium über. Die Bildungsforschung zeigt, dass dies besonders für Jungen eine wichtige Voraussetzung für den langfristigen Schulerfolg sein kann.

Kurzzeitgymnasium

Das 4-jährige Obergymnasium schliesst mit der Matura ab. Schülerinnen und Schüler aus der 2. oder 3. Klasse der Sekundarstufe können nach bestandener kantonaler Aufnahmeprüfung direkt in die 3. Klasse unseres Gymnasiums übertreten. Das Grundlagenfach Latein wird im vierjährigen Kurzzeitgymnasium in einem separaten Kurs geführt und erfordert keinerlei Vorkenntnisse. 

Internat

Die Aufnahme ins Internat setzt in der Regel die Aufnahme an die Stiftsschule voraus. Es ist eine zusätzliche Anmeldung im Internat notwendig. Eintritte während des Schuljahres sind auf eine Dauer von mindestens einem Semester möglich. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern. Das Angebot «Internat à la carte» umfasst mindestens drei Übernachtungen pro Woche.